Spenden

Die Mittel, die unserer Stiftung derzeit jährlich (auf der Basis des Stiftungsvermögen) zur Verfügung stehen, sind mit ca. 5000 Euro bis 10000 Euro leider recht überschaubar. Die Unterstützung durch Dritte ist daher äußerst wichtig.

Die Stiftung kann Spenden zur unmittelbaren Nutzung gemäß des Stiftungszwecks und Zustiftungen zur Aufstockung des festen Kapitalstock annehmen. Da die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt, wurde ihr vom Finanzamt die Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO bestätigt (Gemeinnützigkeits­bescheinigung). Sie kann daher Spendenbescheinigungen ausstellen.

Für Spenden verwenden Sie bitte das folgende Konto:

Empfänger:                 Stiftung der Universität Bremen
IBAN:                          DE73 2003 0300 0067 7450 10
BIC/SWIFT:                 CHDBDEHHXXX
Verwendungszweck:   Juergens Stiftung – Chance auf ein neues Leben
…                                SPENDE oder ZUSTIFTUNG

Der Kontoinhaber ist der Treuhänder, die „Stiftung der Universität Bremen“. Das Konto wurde für die Juergens-Stiftung angelegt. Bitte geben sie an, ob die Zuwendung als SPENDE (unmittelbaren Nutzung gemäß Stiftungszweck) oder als ZUSTIFTUNG (Erhöhung des Kapitalstocks) verwendet werden soll.

Oder nutzen Sie bequem die Möglichkeit der Online-Spende über betterplace.org: